Als gesetzlich bestellte Berufsbetreuerin leiste ich fachkundige Hilfe und Unterstützung für Klienten, welche aufgrund ihrer Lebenslage ihre privaten Anliegen nicht mehr selbstständig erledigen können. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Oft sind körperliche Erkrankungen, geistige und/oder körperliche Beeinträchtigungen oder psychische Erkrankungen die Hauptgründe für die Einrichtung einer Berufsbetreuung.
Die Bestellung einer gesetzlichen Betreuung geschieht durch das jeweilige Amtsgericht. Dieses legt auch die relevanten Aufgabenkreise für die Betreuung fest.
Als Berufsbetreuerin vertrete ich die Anliegen meiner Klienten gegenüber Ämtern und Behörden. Postalische Angelegenheiten und telefonische Kontakte werden ebenfalls durchgeführt.
Kern der Betreuung ist der Klient als Mensch mit seiner aktuellen Lebenslage, sodass Entscheidungen und Handlungen immer in Verbindung mit dem Klienten stehen und besprochen werden. Entscheidungen werden im Sinne des Klienten und stets unter Einbeziehung getroffen.
Ziel ist es, den Klienten zu unterstützen und die individuelle Selbstständigkeit zu erhalten oder wiederzuerlangen.